Von Thomas Röper – 21. Februar 2024
Mehrere russische Politiker haben die Kündigung des Zwei-Plus-Vier-Vertrages, der die deutsche Wiedervereinigung regelt, ins Spiel gebracht. Der Grund dafür ist, dass deutsche Regierungen wiederholt gegen Bestimmungen des Vertrages verstoßen haben.
Im Zwei-Plus-Vier-Vertrag ist die Grundlage der deutschen Wiedervereinigung. In dem Vertrag, der nur aus zehn Punkten besteht, wurden einige Regeln festgelegt, an die das vereinigte Deutschland sich künftig halten sollte. Zum Beispiel verzichtete Deutschland auf die ehemaligen Ostgebiete, legte eine maximale Mannstärke für die Bundeswehr fest und verzichtete auch auf die Anschaffung von ABC-Waffen. Der Vertrag wurde zwischen der Bundesrepublik und der DDR einerseits und den Siegermächten USA, Sowjetunion, Frankreich und Großbritannien andererseits geschlossen. …
Die verschiedenen Bundesregierungen haben danach aber immer wieder gegen Bestimmungen aus dem Vertrag verstoßen. Artikel 2 des Zwei-Plus-Vier-Vertrages lautet beispielsweise:
„Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik bekräftigen ihre Erklärungen, daß von deutschem Boden nur Frieden ausgehen wird. Nach der Verfassung des vereinten Deutschland sind Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, verfassungswidrig und strafbar. Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik erklären, daß das vereinte Deutschland keine seiner Waffen jemals einsetzen wird, es sei denn in Übereinstimmung mit seiner Verfassung und der Charta der Vereinten Nationen.“
Der Krieg der NATO gegen Jugoslawien 1999, an dem Deutschland sich beteiligt hat, war unzweifelhaft ein Verstoß gegen die Charta der Vereinten Nationen, denn laut der UN-Charta darf militärische Gewalt gegen einen anderen Staat nur zur Selbstverteidigung bei einem Angriff oder mit Erlaubnis des UN-Sicherheitsrates eingesetzt werden. Jugoslawien hatte aber weder einen anderen Staat (und schon gar keinen NATO-Staat) angegriffen und der UN-Sicherheitsrat hat den Angriffskrieg der NATO gegen Jugoslawien nicht erlaubt. Der damalige Bundeskanzler Schröder hat Jahre später selbst offen zugegeben, dass er damit gegen das Völkerrecht verstoßen hat.
Übrigens hat Deutschland auch beim Minsker Abkommen gegen den Zwei-Plus-Vier-Vertrag verstoßen. Oder wie lässt sich Merkels Eingeständnis, sie habe das Minsker Abkommen nie umsetzen, sondern nur Zeit gewinnen wollen, um die Ukraine für einen Krieg gegen Russland zu bewaffnen, mit der Aussage im Zwei-Plus-Vier-Vertrag, „daß von deutschem Boden nur Frieden ausgehen“ werde, in Einklang bringen?
Das waren nur Beispiele für klare Verstöße gegen den Zwei-Plus-Vier-Vertrag, die Liste ließe sich fortsetzen.