Eine Analyse von Daniel Kovalik – 7. Mai 2022
Bei der militärischen Intervention Russlands in seinem Nachbarland kann das Argument vorgebracht werden, dass Moskau von seinem Recht auf Selbstverteidigung Gebrauch gemacht hat – denn der Konflikt mit der Ukraine brach nicht erst am 24. Februar dieses Jahres aus. – Ich habe viele Jahre lang über das Verbot eines Angriffskrieges in der UN-Charta geforscht und viel darüber nachgedacht. Niemand kann ernsthaft bezweifeln, dass der Hauptzweck dieses Dokuments, das nach den Schrecken des Zweiten Weltkrieges entworfen und ratifiziert wurde, darin bestand – und weiterhin besteht –, Kriege zu verhindern und „den internationalen Frieden und die internationale Sicherheit aufrechtzuerhalten“. Ein Satz, der ständig wiederholt wird. … Kurz gesagt, wenn die USA den Einmarsch Russlands in die Ukraine als einen Verstoß gegen das Völkerrecht beklagen, ist das bestenfalls ein Esel, der den anderen als Langohr beschimpft. Die Tatsache, dass die USA in dieser Hinsicht so offensichtlich heuchlerisch sind, bedeutet jedoch nicht unbedingt, dass Washington automatisch falsch liegt. Am Ende müssen wir das Verhalten Russlands an sich analysieren. Man muss diese Diskussion damit beginnen, dass man akzeptiert, dass in der Ukraine bereits seit acht Jahren vor dem russischen Militäreinmarsch im Februar 2022 ein Krieg stattfand. Und dieser Krieg der Regierung in Kiew gegen die russischsprachige Bevölkerung des Donbass – ein Krieg, der rund 14.000 Menschen das Leben gekostet hat, darunter viele Kinder, und noch vor der russischen Militäroperation rund 1,5 Millionen weitere vertrieben hat – war wohl ein Völkermord. Das heißt, die Regierung in Kiew und insbesondere ihre neonazistischen Bataillone führten bewaffnete Angriffe gegen dieses Volk durch, mit der Absicht, die ethnischen Russen zumindest teilweise aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit zu vernichten.
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