Von Wolf Wetzel – 9. Juni 2021
Mit dem Urteil gegen den früheren bosnisch-serbischen Armeechef Ratko Mladić sei, so ein Kommentar der FAZ vom 8. Juni 2021, die juristische Aufarbeitung der Kriegsverbrechen in Jugoslawien abgeschlossen. Diese Einschätzung wird von vielen Medien verbreitet – ohne rot zu werden. Was für eine Farce. Der Krieg gegen die Bundesrepublik Jugoslawien 1999 war und ist völkerrechtswidrig. Niemand der beteiligten Kriegskoalitionäre wurde angegriffen. Keiner aus dieser Kriegskoalition kann das Recht auf Selbstverteidigung in Anspruch nehmen. Es handelte sich um einen Angriffskrieg, der völkerrechtswidrig ist. Die Gründe, die man für diese erfundene „humanitäre Intervention“ anführte, waren erstunken und erlogen. Dazu gehört die Behauptung des deutschen Außenministers Joschka Fischer, dass man in der BR Jugoslawien ein „zweites Auschwitz“ verhindern wolle. Dazu gehört die Kriegslüge des deutschen Verteidigungsministers Scharping, der ein KZ in Pristina entdeckt haben wollte. Die in diesem Zusammenhang begangenen Kriegshandlungen sind also Kriegsverbrechen. Die Kriegsverbrechen, die militärisch und politisch Verantwortlichen für diese Kriegsverbrechen sind folglich weder politisch, noch juristisch aufgearbeitet. Sie sind bis heute auf freiem Fuß.