Zu den Anhörungen im Auslieferungsverfahren gegen Julian Assange

Von Oscar Grenfell – 4. Juni 2020

Der inhaftierte WikiLeaks-Verleger Julian Assange war am Montag, dem 1. Juni, erneut Gegenstand einer administrativen Anhörung vor dem Bezirksgericht Westminster in London. Da er Untersuchungshäftling und wegen keines Verbrechens verurteilt ist, sind die britischen Behörden gesetzlich verpflichtet, Assange alle 30 Tage einem Gericht vorzustellen. Solche Haftprüfungstermine sollen das Wohlergehen des Gefangenen, die regelrechten Haftbedingungen und den Fortgang seines Falls prüfen.

https://www.wsws.org/de/articles/2020/06/04/assa-j04.html